Thema - Arbeitsrecht

Was der Betriebsrat wissen muss... (Teil 1)

Mag. Bettina Sabara

Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht zahlreiche Informationspflichten des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat vor. Auch viele andere Gesetze enthalten Vorschriften, wonach der Arbeitgeber dem Betriebsrat Auskünfte zu erteilen hat. In einigen Fällen drohen dem Arbeitgeber sogar Sanktionen in Form einer Verwaltungsstrafe, wenn er dem Betriebsrat nicht die vorgesehenen Auskünfte erteilt. Im folgenden Beitrag werden die in der Praxis wichtigsten Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat in einer übersichtlichen, alphabetisch sortierten Tabelle, die quasi als Checkliste dienen kann, dargestellt. Aufgrund der Vielzahl an Informationsrechten des Betriebsrates erscheint der Beitrag in zwei Teilen (der zweite Teil wird in der nächsten Ausgabe des ARD abgedruckt).

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Artikel-Nr.
ARD 6521/4/2016

28.10.2016
Heft 6521/2016
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).