Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Kreditschutz

Weissel, § 7 VKrG: Über Groß- und Kleinbanken, ecolex 2015, 99

Bearbeiterin: Sophie-Katharina Matjaz

Nach § 7 VKrG hat jeder Kreditgeber die Bonität eines kreditwerbenden Ver-

brauchers in dessen Interesse zu prüfen. Eine aktuelle Literaturmeinung (Foglar-Deinhardstein, Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit [2013]) vertritt eine differenzierte Handhabung. Diese richtet sich danach, ob der Kreditgeber eine "Großbank" oder eine "Kleinbank" ist. Der Autor vertritt in seinem Beitrag eine andere Meinung: Für ihn ist bei der Anwendung von § 7 VKrG an das Verhalten von Kreditinstituten ein strenger Maßstab anzulegen. Hingegen komme es nicht infrage, diesen Erleichterungen zuzugestehen, sofern es sich um "Kleinbanken" handle.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/70

06.05.2015
Heft 2/2015