Aktuelles / Bankrecht

Weitere Erlässe des BMF zu Kapitalabfluss-Meldung und Kontenregister veröffentlicht

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

1. Erlass zur Durchführung der Kapitalabfluss-DurchführungsV (KapAbfl-DV) vom 3. 5. 2016, BMF-280000/0070-IV/3/2016.

Der Erlass ergänzt den Erlass BMF 280000/0208-IV/3/2015 und erörtert Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung und Umsetzung der KapAbfl-DV BGBl II 2016/92.

Angesprochen werden ua die Datenübermittlung (samt Zeitplan), die Dienstleister, welche Institute für eine Meldung heranziehen dürfen, und die Möglichkeit, dass ein Dienstleister durch den BMF ausgeschlossen werden kann. Ferner enthält der Erlass Klarstellungen, etwa zur Meldung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/130

15.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.