1. Erlass zur Durchführung der Kapitalabfluss-DurchführungsV (KapAbfl-DV) vom 3. 5. 2016, BMF-280000/0070-IV/3/2016.
Der Erlass ergänzt den Erlass BMF 280000/0208-IV/3/2015 und erörtert Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung und Umsetzung der KapAbfl-DV BGBl II 2016/92.
Angesprochen werden ua die Datenübermittlung (samt Zeitplan), die Dienstleister, welche Institute für eine Meldung heranziehen dürfen, und die Möglichkeit, dass ein Dienstleister durch den BMF ausgeschlossen werden kann. Ferner enthält der Erlass Klarstellungen, etwa zur Meldung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften.
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