Diskontierungssätze beeinflussen den Wert von Bilanzposten und damit den Gewinn. Sie werden beim Wertminderungstest, zB für Goodwill, besonders relevant. Der Beitrag erörtert konzeptionelle Mängel der IFRS bei der Bestimmung dieser Zinssätze und zeigt zugleich das Vorgehen in jüngster Praxis.
Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, welche Regeln die IFRS für die Ermittlung von Diskontierungssätzen bei Barwertberechnungen für die Bewertung von Bilanzposten enthalten und wie die deutsche Rechnungslegungspraxis damit umgeht. Nach einem knappen Überblick, warum und wo Barwertberechnungen nötig werden, schränke ich die Analyse auf die Berechnung des erzielbaren Betrags für Zwecke des Wertminderungstests nach IAS 36 ein. Es zeigt sich, dass - entgegen vielfacher Behauptungen in der Literatur - die Ermittlung der Diskontierungssätze nicht auf einem soliden finanzierungstheoretischen Fundament steht und - bei aller Heterogenität der Berichterstattung im Anhang über die verwendeten Diskontierungssätze und insofern eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch Externe - dem Management bei der Bewertung offenkundig Freiräume verbleiben. Da dieses Thema schon mehrfach behandelt worden ist,1 wird auf eine Vollständigkeit der Regelungswiedergabe weniger Wert gelegt als auf eine Diskussion wesentlicher konzeptioneller Punkte und eine Erörterung des empirischen Befunds, wie er sich in jüngster Literatur widerspiegelt.
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