Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Wiederaufnahme, neu hervorgekommene Tatsachen und Kenntnisstand der Abgabenbehörde (Ryda, BFGjournal /2016, S. 190)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 303 Abs 1 lit b BAO sei nur der (Sachverhalts-)Kenntnisstand der Abgabenbehörde, deren Verfahren wiederaufzunehmen ist, maßgeblich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/537

01.07.2016
Heft 13/2016