Steuerrecht aktuell

Wirtschaftsgut und Nutzenpotenzial markieren die Grenzlinie zwischen Erhaltung und Herstellung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Erhaltung und Herstellung werden systematisch-konsistent getrennt. Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen dürfen weder als Herstellung noch als Anschaffung aktiviert werden. Die Kategorie von "Instandsetzungsaufwendungen" iSd § 4 Abs 7 und § 28 Abs 2 EStG wird systemkonsistent abgegrenzt. Änderungen der Nutzungsdauer sind unterschiedlich zu qualifizieren je nachdem, ob das ursprüngliche Nutzenpotenzial verändert wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/8

15.01.2009
Heft 1-2/2009
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.