Abhandlungen

Wirtschaftslenkungsrecht und Krisenbewältigung

Thomas Kröll

Überlegungen zum Bundes-Krisensicherheitsgesetz

Das mit 1. Jänner 2024 in Kraft tretende Bundes-Krisensicherheitsgesetz sieht einen Mechanismus zur Feststellung (Ausrufung) einer Krise in Angelegenheiten, in denen dem Bund Gesetzgebung und Vollziehung zukommen, und Krisenmanagementstrukturen vor. Es entwirft ein unterverfassungsgesetzliches Krisenregime, dessen wesentliche Bausteine auf bewährte Instrumente der Wirtschaftslenkungsgesetze zurückgehen.*

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Artikel-Nr.
ZfV 2023/19

09.10.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Thomas Kröll

Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien