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Zahnersatz: Werkvertrag zwischen Patienten und Zahntechniker möglich

Das Abdrucknehmen und Anpassen von Zahnersatzstücken und Gebissen im menschlichen Mund darf ohne Anordnung und ständiger Aufsicht eines Zahnarztes vom Zahntechniker nicht ausgeübt werden.

Der Abschluss eines Werkvertrags zwischen dem Patienten und dem Zahntechniker über die Herstellung des Zahnersatzes ist aber gültig und verstößt nicht gegen den Ärztevorbehalt. OGH 25. 6. 2014, 3 Ob 55/14f.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/619

07.10.2014
Heft 10/2014