In der Zentralkreditregistermeldungsverordnung wurde das Melderegime angepasst und der Titel in "Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen an das zentrale Kreditregister (Zentralkreditregistermeldungs-Verordnung - ZKRM-V)" geändert (BGBl II 2014/108).
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