Wissens-Check

Zu beantwortende Frage rund um die Rufbereitschaft und einen Rufeinsatz

Tina Dangl / Mag. Ernst Patka

Bereitschaftsdienst in Form der Rufbereitschaft (zB Erreichbarkeit per Handy) ist in zahlreichen Branchen üblich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Zeiten bloßer Erreichbarkeit (= Rufbereitschaften im eigentlichen Sinn) und den tatsächlichen Arbeitsleistungen im Einsatzfall (= Rufeinsätze).

Anhand eines konkreten Praxisfalles werden 7 Praxisfragen beantwortet.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/33

30.03.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Tina Dangl

Mag. Tina Dangl ist Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin, Personalrechtsexpertin (Mitgestalterin des PV-BLOG: www.pv-praxiswissen.at), Vortragende (WIFI, ARS, Business Circle, Forum Verlag und bei In-Haus-Schulungen), Steuerberater-Berufsanwärterin und war Kanzleileiterin der auf In-Haus-Schulungen, Wissensvermittlung (nach der U.N.I-Methode; Unterhaltsam, Nachhaltig, Informativ) und Beratungen (Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht) spezialisierten Kanzlei Mag. Ernst Patka.

Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.