Aufsätze

Zulässigkeit und Bekämpfbarkeit der Übertragung lediglich von Anfechtungsansprüchen gem § 157i IO an einen Treuhänder

Dr. Katharina Widhalm-Budak

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 30/14d1

Gem § 157i IO kann der Schuldner im Sanierungsplan vorschlagen, sein Vermögen an einen Treuhänder zur Verwertung zu übergeben. Ausdrücklich werden dabei auch Anfechtungsansprüche genannt. Nach hA2 ist die isolierte Übertragung von Anfechtungsansprüchen zulässig. Nach einer Gegenmeinung3 setzt die Übertragung von (nicht zum Vermögen des Schuldners zählenden) Anfechtungsansprüchen an den Treuhänder hingegen die Übergabe des gesamten Vermögens des Schuldners voraus. In der E 3 Ob 30/14d lässt der OGH diese Frage zwar unbeantwortet, stellt aber klar, dass die Unzulässigkeit der Treuhandbestellung vom Anfechtungsgegner nach rechtskräftiger Bestellung des Treuhänders durch das Insolvenzgericht im von diesem fortgesetzten Anfechtungsprozess nicht (mehr) geltend gemacht werden kann.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/242

31.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Katharina Widhalm-Budak

Dr. Katharina Widhalm-Budak war Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien, ist seit April 2001 Rechtsanwältin in Wien und seit 2008 Lektorin an der Universität Wien. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zum materiellen Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht und ist Fachautorin einschlägiger Publikationen.

Publikationen:
Handbuch Anfechtungsrecht (2008);
Kontokorrentkredit und Konkursanfechtung (2001);
Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze (Kommentar zur Konkursordnung) §§ 21, 22 KO;
Das Aufschiebungsrecht des Masseverwalters gem § 120a KO, ZIK 2003, 4 uva.