Thema

Zulässigkeit von Panorama-Webcams

Mag. Manfred Mann, MSc (WU)

Über das Internet zugängliche Webcams (Panoramakameras) bieten die Möglichkeit, öffentliche Plätze, Skigebiete und andere Orte zu beobachten. Für den Betreiber stehen meist touristische Werbezwecke im Vordergrund. Allerdings können auch Anrainer und Gäste jederzeit in das „Visier“ einer Panoramakamera geraten. Der vorliegende Beitrag untersucht die persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit derartiger Webcams.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/86

23.02.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Manfred Mann

Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc, ist Richter des LG Wiener Neustadt und leitete ua die Insolvenzabteilungen am BG Mödling.