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Zum Anspruch auf Folgeprovisionen von Versicherungsagenten - eine Replik zu Hohl, ZFR 2015/80, 166

Dr. Gustav Breiter

Die jüngst ergangene Entscheidung des OGH 3 Ob 138/14m wurde seitens eines Vertreters der Versicherungswirtschaft einschränkend kommentiert - eine Replik.*

Versicherungsagenturverträge enthalten, insb wenn sie bereits älter sind und die aktuelle Rechtsentwicklung daher noch nicht berücksichtigt werden konnte, bisweilen sogenannte Provisionsverzichtsklauseln. Dabei geht es, kurz gesagt, darum, dass der Agent nach seinem Ausscheiden keine Provisionen aus "seinem" Bestand mehr erhalten sollte.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/246

14.10.2015
Heft 10/2015
Autor/in
Gustav Breiter

Dr. Gustav Breiter ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau, Rechtsanwälte in Wien und Mödling.

Publikationen des Autors:
Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsagenten für Dauerverträge nach österreichischem Recht, IHR 2015/2, 45 ff; Praxisbuch Handelsagentenrecht (2012); Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Handelsvertreterrecht, FS Thume (2008).