Steuerrecht

Zum urheberrechtlichen Verbreitungsbegriff

Hans-Georg Koppensteiner / Wolfgang Schuhmacher

Bemerkungen zu § 38 Abs 4 EStG und zum E des VwGH vom 1. 10. 1985, 84/14/0006

1. Mit dem zit E hat der VwGH seine bisherige Rechtsprechung zu § 38 Abs 4 EStG 1972 in zwei Punkten grundlegend geändert: Zum einen hält der Gerichtshof seine noch dem E vom 6. 6. 1978, 1899/75, zugrundeliegende Auffassung, das Tatbestandsmerkmal der „Verwertung“ in § 38 Abs 4 EStG 1972 umfasse nicht nur eine Verwertung iSd UrhG, sondern eine Verwertung welcher Art immer, nicht mehr aufrecht, sondern hält nur mehr eine Verwertung iSd UrhG für relevant. Zum anderen geht er nunmehr davon aus, daß der in § 38 Abs 4 EStG 1972 verwendete Begriff der „Nebeneinkünfte“ nicht eine „Nebentätigkeit“ voraussetzt, die sich von der übrigen beruflichen Tätigkeit abhebt, dh, in erkennbarer Eigenständigkeit neben einer anderen (Haupt-)Tätigkeit ausgeübt wird.

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Artikel-Nr.
RdW 1986, 316

01.10.1986
Heft 10/1986
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.