Unter besonderer Berücksichtigung der Entschuldungsinstrumente im Insolvenzverfahren natürlicher Personen
Ein Verlassenschaftsverfahren über den Nachlass einer Person mit einem zum Todestag anhängigen Insolvenz- oder Abschöpfungsverfahren stellt angesichts der Zahl der Schuldenregulierungsverfahren1 keinen Einzelfall mehr dar. Das ist Grund genug, sich näher mit den Auswirkungen des Ablebens des Schuldners auf sein Insolvenzverfahren zu beschäftigen.
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