Beiträge

Zur Aufhebung nach § 123b IO

HR Dr. Rudolf Winter

Anträge auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Einverständnis der Gläubiger werden vielfach darauf gestützt, dass der Massestand für eine Vollbefriedigung der Gläubiger ausreiche. Damit lägen die Voraussetzungen für eine möglichst unkomplizierte und rasche Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor.

Der vorliegende Beitrag soll beleuchten, wann bei Fehlen von Zustimmungserklärungen Gläubiger zu befriedigen sind und wann ein (bloßer) Sicherstellungsfall vorliegt. Erörtert werden soll, ob sich bei einem ausreichenden Massestand die förmliche Verteilung einer 100%igen Quote erübrigt und die Bezahlung der Gläubiger nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2015/160

31.08.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Rudolf Winter
Dr. Rudolf Winter, Richter des HG Wien, Leiter einer Insolvenzabteilung seit 1994, fallweise Vortragstätigkeit.