Arbeitsrecht

Zur Auslegung des abfertigungsrechtlichen Entgeltbegriffes in einem Vertrag; zugleich eine Besprechung von OGH 9 Ob A 76/94

Ralf Peschek

Anlaß für diese Erörterungen ist ein Urteil des neunten Senats des Obersten Gerichtshofes vom 25. 5. 19941). Der OGH hatte über die Abfertigungsvereinbarung zwischen einer Bank in der Rechtsform einer reg GenmbH und einem ebendort beschäftigten Vorstandsmitglied zu entscheiden. Hauptfrage war die Auslegung des Begriffes „Entgelt“ in dieser Vereinbarung.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 265

01.07.1995
Heft 7/1995
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.