Gesellschafts- und Steuerrecht

Zur nachträglichen Herabsetzung der Vorstandsvergütung

Mag. Alexander Wimmer

Der deutsche Gesetzgeber hat im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)1 die in § 87 Abs 2 dAktG geregelte Möglichkeit für die Gesellschaft zur einseitigen nachträglichen Herabsetzung von Vorstandsvergütungen tiefgreifend reformiert. Diesbezüglich hat der BGH unlängst in einer Leitsatzentscheidung erstmals (klarstellende) Aussagen getroffen. In Österreich fehlt seit der ersatzlosen Streichung 1965 eine derartige gesetzliche Möglichkeit. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich nach der Darstellung dieser Entscheidung sowie der deutschen Rechtslage mit der Frage, ob eine Wiedereinführung einer solchen Bestimmung aus österreichischer Sicht sinnvoll erscheint.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/33

25.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Alexander Wimmer

Univ.-Ass. Dr. Alexander Wimmer ist Mitarbeiter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien.

Aktuelle Publikationen:
Neues zum Delisting von Gesetzgeber und OGH, ÖBA 2017, 678–691; Zum (Minderheits-)Gesellschafterschutz im GmbH-Recht bei Unternehmensverkäufen – Zugleich eine Besprechung der E OGH 26. 4. 2018, 6 Ob 38/18h, NZ 2018, 401–410; Zu Gewährleistung und Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf von Geschäftsanteilen an einer überschuldeten GmbH, ecolex 2019 (in Druck).