Wirtschaftsrecht

Zur Produkthaftung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Helmut Koziol

In der Einleitung zur Richtlinie der EG über die Haftung für fehlerhafte Produkte wird ausgeführt, daß sich die Haftung nur auf bewegliche Sachen erstrecken dürfe, die industriell hergestellt wurden. Auch in den Erläuterungen zur RV des österreichischen ProdHG1) wird die Notwendigkeit des Schutzes vor den Risken der industriellen Produktion betont. Für diesen Bereich steht die Berechtigung einer verschuldensunabhängigen Haftung außer Streit2): Bei der industriellen Massenfertigung wird ganz bewußt ein gewisser Anteil fehlerhafter Produkte

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 154

01.05.1988
Heft 5/1988
Autor/in
Helmut Koziol

Univ.-Prof. i.R. Helmut Koziol war von 1969 bis 2000 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und danach Direktor des Europäischen Zentrums für Schadenersatz- und Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte lagen im Schuldrecht, insbesondere dem Schadenersatzrecht, ferner dem Bankvertragsrecht und dem Recht der Gläubigeranfechtung.

Publikationen:
Über 400 Veröffentlichungen, insb aus dem Bereich des Schadenersatzrechts, des Bankrechts, des Rechts der Gläubigeranfechtung und der Rechtsvergleichung.