Vorlagen und Textmuster

Zusage einer Teuerungsprämie (2022 und 2023)

Bearbeiter: Birgit Kronberger / Rainer Kraft

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu € 3.000,00 jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei (§ 124b Z 408 EStG). Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

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Artikel-Nr.
ARD 6825/6/2022

24.11.2022
Heft 6825/2022