Thema - Arbeitsrecht

Zusammentreffen mehrerer Dienstverhinderungsgründe

RA Dr. Natalie Hahn

Liegen bestimmte Dienstverhinderungsgründe vor, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt weiterzahlen, auch wenn dieser nicht am Arbeitsplatz erscheint. Kompliziert wird es, wenn mehrere Dienstverhinderungsgründe zusammentreffen - zB erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder fällt in den Krankenstand ein gesetzlicher Feiertag. Der Beitrag umschreibt die einzelnen Fallgruppen und legt dar, welche gesetzlichen Regelungen beim Zusammentreffen mehrerer Dienstverhinderungsgründe vorgehen.

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Artikel-Nr.
ARD 6434/6/2015

05.02.2015
Heft 6434/2015
Autor/in
Natalie Hahn

Dr. Natalie Hahn ist Partnerin und Head of Employment bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte. Sie verfügt über 13 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin und berät in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis hin zu dessen Beendigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen, Outsourcing & Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Prozessführung, Beratung von Führungskräften und Organen sowie Arbeitsstrafrecht. Natalie Hahn ist ferner Autorin und Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.