Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26. 9. 2013, C-189/11, Kommission/Spanien, die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen neu interpretiert. Einerseits hat der EuGH entschieden, dass die Margenbesteuerung nicht nur im Nichtunternehmerbereich, sondern auch zwischen Unternehmern Geltung hat und andererseits eine pauschale Margenermittlung nicht gerechtfertigt ist. Der österreichische Gesetzgeber wird im Lichte dieses Urteils die Bestimmungen des § 23 UStG auf den Prüfstand stellen müssen.
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