Arbeitsrecht

Verjährung einer Urlaubsentschädigung nach Widerruf eines Verjährungsverzichts

(ABGB § 1502, § 1486, UrlG § 9 Abs. 3) Der Anspruch auf Urlaubsentschädigung eines Erben nach einem verstorbenen Arbeitnehmer kann verjährt sein, auch wenn der Arbeitgeber auf die Verjährungseinrede zunächst verzichtet, dann aber entsprechend einer freien Betriebsvereinbarung den Verzicht rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zurückgenommen hat.

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Artikel-Nr.
ARD 4719/11/1996

09.02.1996
Heft 4719/1996