Arbeitsrecht

Unterbrechung des Dienstverhältnisses durch „Stempeln schicken“

( AngG § 23, ABGB § 914 ) Wird einem Arbeitnehmer anlässlich einer vom Arbeitgeber ausgehenden Unterbrechung des Dienstverhältnisses nur der ungefähre, von weiteren Bedingungen abhängige Zeitpunkt einer Wiedereinstellung mitgeteilt, ist nicht von einer Karenzierung (Aussetzung), sondern von einer den Abfertigungsanspruch auslösenden Kündigung des Dienstverhältnisses auszugehen.

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Artikel-Nr.
ARD 5066/5/1999

05.10.1999
Heft 5066/1999