Lohnsteuer und Abgaben

Besteuerung von Abfertigungen an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

( § 67 Abs 3, § 67 Abs 6 EStG ) Bei Berechnung des Viertels für die begünstigte Besteuerung von (freiwilligen) Abfertigungen an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind Sonderzahlungen in die laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht einzurechnen.

VwGH 27.09.2000, 2000/14/0087

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Artikel-Nr.
ARD 5172/25/2000

28.11.2000
Heft 5172/2000