In aller Kürze

Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die Beschäftigung von Arbeitskräften gleich welcher Nationalität, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Staat des EWR sowie der Schweiz zur Erbringung einer Arbeitsleistung/Dienstleistung nach Österreich entsandt werden, muss gemäß § 7b Abs 3 und 4 AVRAG der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO) für die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung des BMF gemeldet werden. Auf parlamentarische Anfrage hat das BMF nun Auskunft über die Anzahl der diesbezüglichen Entsendemeldungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 gegeben (BMF 12. 5. 2015, 3977/AB NR 25. GP): Gegenüber 2012 kam es demnach 2014 zu einem Anstieg von 22.736 auf 34.335 Meldungen bzw von 85.625 auf 113.762 Dienstnehmern. Aufgeschlüsselt nach dem Betriebssitz des ausländischen Arbeitgebers (Land) wurden im letzten Jahr aus Ungarn 30.722, aus Deutschland 28.897 sowie aus Slowenien 22.088 entsandte Arbeitskräfte gemeldet.

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Artikel-Nr.
ARD 6449/3/2015

29.05.2015
Heft 6449/2015