Verordnung des BMF über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 - BarUV 2015)
BGBl II 2015/247, ausgegeben am 9. 9. 2015
Zur Bekämpfung und Vermeidung von Umsatzverkürzungen wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, ARD 6462/8/2015, eine allgemeine Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- pro Betrieb eingeführt, sofern die Bargeschäfte € 7.500,- überschreiten. In der nunmehr kundgemachten Barumsatzverordnung 2015 werden Ausnahmen von dieser Registrierkassenpflicht geregelt.
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