Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Jugendausbildungsgesetz - ME

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das AMSG, das BEinstG und das AMPFG geändert werden sollen (Jugendausbildungsgesetz)

Ministerialentwurf 26. 1. 2016, 182/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Kern des neuen Gesetzesvorhabens des BMASK ist das neue Ausbildungspflichtgesetz, das darauf abzielt, alle Jugendlichen zu einer Qualifikation hinzuführen, die über den Pflichtschulabschluss hinausgeht. Um zu gewährleisten, dass Bildungs- und Ausbildungsangebote tatsächlich in Anspruch genommen werden, soll die Fortsetzung der Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus verbindlich festgelegt werden. Durch eine weitere Ausbildung (und möglichst deren erfolgreichen Abschluss) sollen nachteilige Spätfolgen einer unzureichenden Berufsqualifikation auf dem Arbeitsmarkt vermieden und das problematische Ausscheiden von Jugendlichen aus Schule und Lehrberuf wesentlich verringert werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6485/19/2016

11.02.2016
Heft 6485/2016