Ministerialentwurf 21. 9. 2016, 237/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das AlVG 1977, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das AVRAG, das AZG, das BMSVG und das LSD-BG geändert werden sollen (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz)
Um eine bessere Wiedereingliederung von Menschen, die für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, zu fördern, soll ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell geschaffen werden, das es ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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