Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden soll
Ministerialentwurf 27. 10. 2016, 259/ME NR 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Der vorliegende Gesetzesentwurf des BMASK enthält folgende Regelungen:
Für Vollversicherte, die in einem oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen, soll der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht werden (Pauschalbeitrag somit insg 14,12 %; § 53a Abs 3 zweiter Satz, § 53a Abs 3 lit a ASVG);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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