Ministerialentwurf 3. 3. 2018, 24/ME NR 26. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden soll
Der Begutachtungsentwurf umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen, die ab 1. 1. 2019 in Kraft treten sollen:
Einführung eines Familienabsetzbetrages "Familienbonus Plus" bis zum 18. Lebensjahr des Kindes in der Höhe von maximal € 1.500,- pro Kind und Jahr. Da es sich hierbei um einen Absetzbetrag handelt, reduziert sich die jährliche Steuerlast unmittelbar um bis zu € 1.500,- pro Jahr. Dadurch sollen Familien, die Einkommensteuer zahlen, entweder zur Gänze von dieser Steuerlast befreit oder die Steuerlast um den Steuerbonus reduziert werden.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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