Mit 1. 1. 2020 kam es zu einer Aufspaltung des bisherigen "Rahmenkollektivvertrages für Angestellte im Handwerk, in der Dienstleistung, in Information und Consulting" in zwei separate Kollektivverträge.
Der neue "Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung" gilt nur mehr für die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk. Der Abschluss beinhaltet:
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