Wissenswertes & Kurioses

Wissenswertes & Kurioses

Bearbeiter: Dietmar Jahnel

Am 26. Juli 2000 ist die sog "Safe Harbor-Entscheidung 2000/520/EG der Europäischen Kommission ergangen: Darin wurde entsprechend der Ermächtigung des Art 25 Abs 6 der Datenschutz-RL 95/46/EG die Angemessenheit des von den Grundsätzen des "sicheren Hafens" und der diesbezüglichen "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, festgestellt. Einfach ausgedrückt war danach für alle Unternehmen, die sich in die beim US-Handelsministerium geführte Liste eintragen haben lassen, der internationale Datentransfer in die USA ohne Genehmigung der nationalen Kontrollstelle zulässig.

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/87

30.10.2015
Heft 5/2015
Autor/in
Dietmar Jahnel
Dr. Dietmar Jahnel ist ao. Univ.-Prof. am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg mit den Forschungsschwerpunkten Datenschutzrecht und Legal Tech. Laufende Publikationen zum Datenschutzrecht in Zeitschriften und in Buchform, va Kommentar zur DSGVO und Lehrbuch Datenschutzrecht.