Wirtschaftsrecht

Rügepflicht bei behebbaren Reisemängeln

o.Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy

Die neuen Gewährleistungsbestimmungen der§§ 922 ff ABGBbewirken, dass die Verletzung der Rügepflicht (§ 31e Abs 2 KSchG) in Hinkunft nicht bloß die Schadenersatzansprüche des Reisenden entsprechend§ 1304 ABGBschmälert, sondern auch die Gewährleistungsrechte berührt, wenn der Reiseveranstalter bei rechtzeitiger Mängelanzeige Abhilfe geschaffen hätte.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/2

15.01.2002
Heft 1/2002
Autor/in
Peter Apathy
em.o.Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy hat die Abteilung für Dogmengeschichte des Instituts für Zivilrecht der JKU geleitet. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivilrechts und des Römischen Rechts.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 531–796 in Kozi-ol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB Kurzkommentar4 (2014); Erbrecht5 (2015); Historisches und Dogmatisches zur Nacherbschaft im österreichischen Recht, in FS Jens Peter Meincke (2015) 1; Pflegevermächtnis und unge-rechtfertigte Bereicherung, iFamZ 2016, 112; Zur Hinzu-rechnung und Anrechnung im neuen Erbrecht, ÖJZ 2016, 805; Hinzurechnung und Anrechnung im neuen Erbrecht, in Artmann/Rüffler/Torggler, Gesellschaftsrecht und Erbrecht (2016) 1; Die Haftung des Vor- und des Nacherben für Erblasserschulden, in FS Eccher (2017) 1.