Steuerrecht

AbgÄG 2003: Neue Verjährung der Erbschafts- und SchenkungssteuerAuswirkungen auf das Abgaben- und Finanzstrafverfahren

Dr. Franz Althuber, LL.M.

Mit dem AbgÄG 2003 wurde der Beginn der Verjährung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert. Während bisher bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung von Erbschaften und Schenkungen die Verjährungsfrist nicht zu laufen begann, gilt dies nach der neuen Rechtslage nur mehr für Zuwendungen von Todes wegen. Schenkungssteuer verjährt daher in Zukunft auch dann, wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verjährung im Finanzstrafverfahren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2004/395a

15.07.2004
Heft 7/2004
Autor/in
Franz Althuber
Dr. Franz Althuber, LL.M. ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Geschäftsleitern in allen Bereichen des streitigen Steuerrechts, in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsverfahren, in Finanzstrafverfahren sowie in Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht und den Höchstgerichten (VwGH, VfGH). Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, Lehrbeauftragter sowie Dozent für Finanzstrafrecht an der Universität Wien und für Steuerrecht an der Universität Innsbruck.