Wirtschaftsrecht

Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage

RA Dr. Alexander Illedits / Dr. Karin Illedits-Lohr

Auch nach den letzten Gewerberechtsnovellen ist strittig, ob in allen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren die Nachbarrechte ausreichend geschützt sind, sodass gegenüber den genehmigten Anlagen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Lärm- und Geruchsbelästigungen unzulässig sind. Der OGH hat erstmals zur Zulässigkeit von Unterlassungsklagen gegenüber im vereinfachten Verfahren nach§ 359b GewOgenehmigten Anlagen Stellung genommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/6

19.01.2004
Heft 1/2004
Autor/in
Alexander Illedits

Dr. Alexander Illedits ist seit 1994 selbständiger Rechtsanwalt in Wien und seit 1998 Partner der Winkler Reich-Rohrwig Illedits Wieger Rechtsanwälte – Partnerschaft. Er ist Autor diverser Veröffentlichungen zum Allgemeinen Zivilrecht mit Schwerpunkt Miet- und Wohnrecht sowie Universitätslektor an der SFU Wien.