Steuerrecht

Umgründungsbedingter Verlust der Firmenwertabschreibung?

Werner Doralt

Wurde im Rahmen einer Gruppenbesteuerung eine Firmenwertabschreibung vorgenommen und geht die Beteiligung später umgründungsbedingt unter, dann sind die abgesetzten Beträge nachzuversteuern, soweit der Firmenwert noch vorhanden ist. Dabei geht das Gesetz vom Verkehrswert der Beteiligung im Zeitpunkt der Anschaffung aus, obwohl der Kaufpreis einer Beteiligung oft von subjektiven Wertvorstellungen und Erwartungen des Käufers bestimmt wird und insoweit über dem Verkehrswert liegt. Entgegen dem Anliegen des Gesetzgebers wird es daher zu einer Nachversteuerung eines abgeschriebenen Firmenwertes nicht bzw nur in einem eingeschränkten Ausmaß kommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/113

16.02.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.