Steuerrecht

Vertretbare Rechtsansichten, Rechtsirrtümer und Auslagerung von abgabenrechtlichen Pflichten im Anwendungsbereich des § 9 BAO

Dr. Franz Althuber, LL.M. / Mag. Georg Muntean, LL.M.

Die Judikatur des VwGH zur Frage der Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO ist durch eine weite - nach Meinung der Autoren ausufernde - Auslegung des Verschuldensbegriffs zulasten der potenziell Haftenden gekennzeichnet. Im Folgenden soll dargelegt werden, warum gerade bei der Auslagerung von Pflichten an qualifizierte Dritte sowie bei der Inanspruchnahme von professionellen Beratungsleistungen eine differenzierte Herangehensweise an diese Thematik praktikabel und notwendig wäre.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/247

15.04.2011
Heft 4/2011
Autor/in
Franz Althuber
Dr. Franz Althuber, LL.M. ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Geschäftsleitern in allen Bereichen des streitigen Steuerrechts, in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsverfahren, in Finanzstrafverfahren sowie in Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht und den Höchstgerichten (VwGH, VfGH). Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, Lehrbeauftragter sowie Dozent für Finanzstrafrecht an der Universität Wien und für Steuerrecht an der Universität Innsbruck.