Arbeitsrecht

Die geschlechtsdifferenzierende Entgeltberichtspflicht größerer Arbeitgeber gemäß § 11a GlBG

o.Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Teil 1 - Anwendungsbereich und Inhalte

Die neue Verpflichtung größerer Arbeitgeber zur zweijährlichen Erstellung geschlechtsdifferenzierender Entgeltberichte wirft bei näherer Analyse eine Reihe von Auslegungsfragen auf, denen in diesem Beitrag näher nachgegangen wird. Anliegen des Autors ist, die wichtigsten offenen Fragen zu den §§ 11a und 63 Abs. 6 GlBG aufzuzeigen, dazu Lösungen anzubieten und damit einen Beitrag zur qualitativ besseren Bewältigung der Herausforderungen der neuen Berichtspflicht, insb auch zur Vermeidung von Fehlern, sowie mittelbar zum Lesen solcher Berichte durch den Arbeitgeber, die Belegschaftsorgane und die MitarbeiterInnen zu leisten.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/587

16.09.2011
Heft 9/2011
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.