Zu den Offenlegungsvorschriften des UGB hat der OGH in einigen aktuellen Entscheidungen ua Folgendes ausgesprochen:
§§ 277 ff, 283 UGB - Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen als werbendes Unternehmen fort, ist ihm der Einwand der Unmöglichkeit der Bilanzerstellung infolge Masseunzulänglichkeit abgeschnitten ( 6 Ob 134/11s, LN Rechtsnews 11969 vom 7. 11. 2011 = RdW 2011/739).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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