Wirtschaftsrecht / Judikatur / Unternehmensrecht

Offenlegung und Zwangsstrafen - neue Rsp

Zu den Offenlegungsvorschriften des UGB hat der OGH in einigen aktuellen Entscheidungen ua Folgendes ausgesprochen:

§§ 277 ff, 283 UGB - Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen als werbendes Unternehmen fort, ist ihm der Einwand der Unmöglichkeit der Bilanzerstellung infolge Masseunzulänglichkeit abgeschnitten ( 6 Ob 134/11s, LN Rechtsnews 11969 vom 7. 11. 2011 = RdW 2011/739).

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Artikel-Nr.
RdW 2012/353

18.06.2012
Heft 6/2012