Steuerrecht

AfA beim Fruchtgenuss - und beim Vorerben?

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Fruchtnießer von der Gebäude-AfA ausgeschlossen, weil ihn die Wertveränderungen nicht berühren und er deshalb nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist. Allerdings müsste dann auch der Vorerbe von der AfA ausgeschlossen sein. - Das wurde bisher nicht vertreten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/99

18.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.