Die Reform des öffentlichen Rechnungswesens bei Bund, Ländern und Gemeinden in Österreich orientiert sich an den international erkennbaren Tendenzen zum Accrual Accounting und berücksichtigt - wenn auch zeitlich verspätet - Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Rechnungstheorie.
Mit Jahresbeginn 2013 wurde in der österreichischen Bundesverwaltung mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BGBl I 2009/139) und den darauf Bezug nehmenden Verordnungen ein umfassend neues Steuerungssystem mit einer gesetzlich verbindlichen mittelfristigen Ausgabendeckelung, einer neuen, die Transparenz verbessernden Budgetgliederung und einer an den erwünschten Wirkungen der Verwaltungsleistungen orientierten Haushaltssteuerung eingeführt. Damit wurde ein tief greifender Wandel in der Verwaltungskultur initiiert und der Übergang von der bislang inputorientierten ("Wie viel an Ausgaben?") zur outputorientierten Budgetsteuerung ("Wozu und mit welcher Wirkung?") in die Wege geleitet. Auf einer ähnlichen Verrechnungslogik, jedoch ohne Übernahme der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, basiert die Neufassung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015 BGBl II 2015/313) für die Länder und Gemeinden, die im Dezember 2015 erlassen wurde und von den Ländern und Gemeinden über 10.000 Einwohnern bis 2019 und von den übrigen Gemeinden bis 2020 umzusetzen ist. In beiden Fällen beruht die Rechnungsorganisation auf einer Drei-Komponenten-Rechnung, die zwei zeitraumbezogene Rechnungen, einen Finanzierungshaushalt zur Gewährleistung der Liquidität und einen Ergebnishaushalt zur Gewährleistung der Effektivität und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) des Verwaltungshandelns umfasst, die am Ende jeder Rechnungsperiode mit einer zeitpunktbezogenen Vermögensrechnung verbunden sind. Eine Konsolidierung der Rechnungsabschlüsse mit jenen der ausgegliederten Verwaltungseinheiten steht jedoch noch aus.
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