Durch das FamRÄG 2009 wurde die Rechtslage in Bezug auf Vorausvereinbarungen über die Aufteilung der Ehewohnung, der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie die richterliche Bindung an derartige Verfügungen geändert. Die Neuregelung führt jedoch aufgrund ihres komplizierten Aufbaus schon jetzt zu offenen Fragen, denen im folgenden Beitrag nachgegangen werden soll.
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