Thema

Sicherungszession: 3 Ob 155/10f - Neue Leitentscheidung zum Inhalt des Buchvermerks

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler

In 3 Ob 155/10f = Zak 2011/282, 155 setzt der 3. Senat einen Meilenstein in der Judikaturentwicklung zur Sicherungszession und führt drei für die Praxis überaus wichtige und bisher strittige Fragen einer Entscheidung zu. Erstens: Die bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung eines Zessionsvermerks (Buchvermerks) in einer EDV-Buchhaltung unter Löschung der ursprünglichen (historischen) Daten führt trotz der Buchführungsvorschrift des § 190 Abs 5 UGB nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession. Zweitens: Erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung könnte die Wirksamkeit des Publizitätsakts beseitigen, dies aber nur mit Wirkung ex nunc. Und drittens: Die Datierung der Setzung des Buchvermerks auf demselben ist zwar zum Nachweis des Zeitpunkts des Rechtsübergangs zweckmäßig, aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Sicherungszession (Abkehr von SZ 11/15).

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Artikel-Nr.
Zak 2011/266

10.05.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, Vorstand Institut für multimediale Linzer Rechtsstudien, Leiter Abteilung für multimediales Zivilrecht, Vorstand (Stv) Institut für Zivilrecht, Leiter Abteilung für Europäisches Privatrecht und Versicherungsrecht, Vorstandsmitglied Institut für Versicherungswirtschaft an der JKU Linz, venia docendi für Zivilrecht, Versicherungsrecht und Europarecht. Mitarbeit an in- und ausländischen Kommentaren zum ABGB und VersVG. Herausgeber und Autor mehrerer Lehrbücher zum österreichischen bürgerlichen Recht. Umfangreiche nationale und internationale Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit im Zivil-, Handels- und Privatversicherungsrecht. Träger zahlreicher Preise.

Publikationen (Hrsg/Autor; Auswahl):
Lehrbuchreihe Studienkonzept Zivilrecht I – VIII (2018); Die Umsetzung der IDD in Österreich (2019); Lebensversicherung: Kein Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers ZFR 2019/134, 311; Schriftenreihe Versicherungsrecht - Versicherungspraxis (zuletzt Band 10 Steidl, Erfülllungsgehilfen 2020); Kommentierung der GesbR §§ 1175 – 1215 in KBB6 (2020); Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen (nicht nur) in der Unfallversicherung, ÖJZ 2020/53, 488; VW-Abgasskandal: Irrtum, LIst, Gewährleistung und Schadenersatz - auch vor dem Hintergrund der BGH-E VI ZR 252/19, ZVR 2020/186, 320; VW-Abgasskandal: 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Kommentar zum VersVG (2020/21; in Druck); Keine Haftung für Sturz des Verfolgers - Gedanken zu 1 Ob 68/20m, ÖJZ 2021, in Druck; Verbesserungskosten und Weiterfresserschäden, Zak 2021, in Druck; Kommentierung des gesamten Vertragsrechts §§ 859 - 901 in Schwimann/Kodek, Praxiskommentar zum ABGB (2021; in Druck).