Literaturübersicht / Schadenersatz

Steininger, Anm zu EvBl 2011/152.

Zu 2 Ob 219/10k = Zak 2011/526, 278: Die religiös motivierte Weigerung des Verletzten, eine medizinisch indizierte Bluttransfusion durchführen zu lassen, ist als Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit zu werten.

Die Autorin übt an der Entscheidung Kritik. Die Annahme eines Verstoßes gegen die Schadensminderungsobliegenheit sei im konkreten Fall schon deshalb verfehlt, weil die Verweigerung der Bluttransfusion den Schaden, für den der Schädiger einstehen müsste, nicht erhöht, sondern vermindert hat (das Unfallopfer verstarb aufgrund der Ablehnung von Bluttransfusionen einen Tag nach dem Verkehrsunfall). Beachte zu dieser Entscheidung auch Gerhartl, Religionsfreiheit schränkt Schadensminderungspflicht nicht ein, Zak 2011/650, 348.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/38

17.01.2012
Heft 1/2012