In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass strittige Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren zu lange dauern, einen unverhältnismäßigen Verfahrensaufwand verursachen und oft mit einem unerträglichen Maß an emotionaler Belastung für die Parteien - allen voran für die Kinder - verbunden sind. Gründe dafür sind neben nicht ausreichenden richterlichen Ressourcen vor allem die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern. Erfahrungen in der Praxis zeigen immer wieder, dass die von den Parteien selbst - mithilfe von fachlich versierten Therapeuten - einvernehmlich erzielten Regelungen von diesen besser akzeptiert werden als die vom Gericht verfügten.
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