In aller Kürze

Ausschluss der Haftung des Unternehmenserwerbers

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 38 Abs 4 UGB kann die Haftung des Unternehmenserwerbers gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten aus nicht übernommenen Rechtsverhältnissen durch Vereinbarung, die beim Unternehmensübergang in das Firmenbuch eingetragen oder bekannt gemacht werden muss, ausgeschlossen werden. Nach 8 Ob 2/15z kann dieser Haftungsausschluss nicht nur individuell, sondern auch generell für alle nicht übernommenen Rechtsverhältnisse vorgesehen werden. Die konkrete Anführung der ausgenommenen Rechtsverhältnisse in der Firmenbucheintragung sei nicht erforderlich. Die Haftung des Unternehmenserwerbers nach § 1409 ABGB, die unter bestimmten Voraussetzungen zwingend eingreife und auf den Verkehrswert des übernommenen Unternehmens beschränkt sei, könne dadurch aber nicht verhindert werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2015/296

21.05.2015
Heft 9/2015