Thema

Anwendung fremden Erbrechts in Österreich nach der EuErbVO: Wegfall der Einantwortung und Vonselbsterwerb

Mag. Christian Bonimaier, MBL

Nach § 797 ABGB darf niemand die Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Von Amts wegen ist ein Verlassenschaftsverfahren durchzuführen (§ 143 Abs 1 AußStrG), das den Übergang des Nachlasses in den rechtlichen Besitz des Erben durch Gerichtsbeschluss verfügt. Mit der Einantwortung erwirbt der Erbe die endgültige Herrschaft über den Nachlass. Ein Verlassenschaftsverfahren mit Abgabe der Erbantrittserklärung ist zwingend notwendig, um die Einantwortung des Nachlasses zu ermöglichen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2015/553

08.09.2015
Heft 16/2015
Autor/in
Christian Bonimaier
Mag. Christian Bonimaier MBL ist Notarsubstitut in Zell am See.