Thema

Die Bedeutung des Erwachsenenschutzrechts für das Verwaltungsverfahren

Dr. Hans Peter Zierl

Das am 1. 7. 2018 in Kraft tretende 2. ErwSchG schließt nicht nur das materielle Recht, sondern auch das Verfahrensrecht mit ein. Von vornherein behandelt der Reformgesetzgeber das Verfahren bei den ordentlichen Gerichten anders als das Verfahren bei den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen des Erwachsenenschutzrechts auf das allgemeine Verwaltungsverfahren. Sinngemäß gelten diese Ausführungen auch für das Abgabenverfahren nach der BAO und für das Verfahren bei den Verwaltungsgerichten.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/276

21.05.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Hans Peter Zierl

Bezirkshauptmann a. D. Hofrat Dr. Hans Peter Zierl beschäftigt sich seit fast vier Jahrzehnten mit dem Sachwalter- und Entmündigungsrecht, besonders mit den über das Zivilrecht hinausgehenden Auswirkungen auf das öffentliche Recht. Als früherer Obmann des Sozialhilfeverbandes Freistadt war er unter anderem mit Fragen der Sachwalterschaft und des Heimrechts konfrontiert. Er ist Mitglied der Redaktion der ÖZPR.

Publikationen:
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht² (2018).