Nach dem neuen Erlass zur Zuschreibungspflicht von Beteiligungen ist der in§ 6 Z 13 EStGenthaltene Verweis auf§ 228 Abs 1 HGBbis auf die Regel, wonach „im Zweifel“ eine Beteiligung ab 20% Anteilshöhe vorliegt, ohne Bedeutung. Damit liegt zwar eine zuschreibungspflichtige Beteiligung erst ab einer Anteilshöhe von 20% vor, dafür aber unwiderlegbar. Der Autor kritisiert diese Ansicht.
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Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor für Finanzrecht (Fachbereich Öffentliches Recht) an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt (Counsel) bei Baker McKenzie Rechtsanwälte in Wien.